Achtung Abmahnung: Fehlende Energieeffizienzklasse bei Smartphones

Geschrieben am 27.03.2026
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Die Energiekennzeichnung gewinnt auch bei elektronischen Geräten an Bedeutung. Händler müssen entsprechende Angaben bereits in der Werbung sichtbar machen. Seit Juni 2025 gilt diese Pflicht auch für Smartphones und Tablets – Verstöße können abgemahnt werden.