Das OLG Karlsruhe hat jetzt klargestellt: Schon die Teilnahme an Presseterminen mit geldwerten Vorteilen kann eine Werbekennzeichnungspflicht auslösen – auch ohne vertragliche Postingpflicht.
Influencer-Beiträge auch ohne Posting-Pflicht kennzeichnungspflichtig
Geschrieben am 14.04.2026
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