Wer verpackte Produkte direkt an Kunden in andere EU-Staaten verkauft, muss dort unter bestimmten Voraussetzungen einen Bevollmächtigten benennen. Ab dem 12. August 2026 gelten hierfür unionsweit die Vorgaben der PPWR.
PPWR: Brauchen Händler im Ausland einen Bevollmächtigten?
Geschrieben am 22.07.2026
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