Bei gewisser Unternehmensgröße ist in Online-Shops eine Barrierefreiheitserklärung notwendig. Darin ist auch die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben. Aufgrund einer Anschriftsänderung haben wir unser Muster aktualisiert.
Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung: Geänderte Behördenanschrift
Geschrieben am 22.01.2026
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