Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Köln muss Werbung auf Instagram unter bestimmten Umständen bereits vor dem Öffnen eines Beitrags erkennbar sein. Ein Hinweis erst im Beitrag reicht dann nicht aus.
LG Köln verschärft Werbekennzeichnung auf Instagram
Geschrieben am 25.06.2026
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