Kundenbewertungen können bei falschem Umgang auch nach hinten losgehen – eine aktuelle Abmahnung moniert die Veröffentlichung von Bewertungen ohne den Nachweis, dass diese von Verbrauchern stammen, die die Ware tatsächlich genutzt oder erworben haben.
Abmahnung bei Verstoß gegen Informationspflicht bei Kundenbewertungen
Geschrieben am 20.07.2026
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