Mit dem „EU-Recht auf Reparatur“ tritt zum 31.07.2026 eine großflächige Änderung des Gewährleistungsrechts mit neuen Handlungs- und Informationspflichten in Kraft. Wir zeigen, worauf sich Händler einstellen müssen.
Zum 31.07.2026: Änderungen im Gewährleistungsrecht durch „Recht auf Reparatur“
Geschrieben am 02.04.2026
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